Liebe Patienten,
ab 2025 kommt die elektronische Patientenakte. Sie haben eine ePa? Dann sind wir gesetzlich verpflichtet, Daten aus Ihrer aktuellen Behandlung in Ihre elektronische Patientenakte (ePa) einzustellen.
Das sind Befundberichte zu aktuellen Untersuchungen und Therapien, die wir bei Ihnen durchgeführt haben. Das sind Laborbefunde, aber auch Arztbriefe die wir an Ihre mitbehandelnden Ärztinnen und Ärzte schicken. Weitere Daten aus Ihrer aktuellen Behandlung stellen wir auf Anfrage für Sie ein, wenn sie und elektronisch vorliegen und von unserer Praxis erhoben wurden.
Wir möchten Sie außerdem darüber informieren: Sie haben das Recht zum Widerspruch. Das ist gut zu wissen, vor allem wenn es um besonders sensible Daten geht (zB psychische Erkrankungen, infektiöse Erkrankungen, Schwangerschaftsabbrüche u.a.).
Sollten Sie eine Übertragung Ihrer Daten nicht wünschen, sprechen Sie uns bitte an!
Bei Fragen rund um die ePa hilft Ihnen sicher auch gerne Ihre Krankenkasse weiter.
Ihr Praxisteam